Bei einer Reihe von Rhythmusstörungen wird der normale Ablauf der Herzaktion z.T. sehr empfindlich gestört. Wenn der Blutkreislauf und damit die Versorgung der Organe mit sauerstoffreichem Blut und Energie nicht mehr ausreichend sichergestellt ist, werden Herzrhythmusstörungen sehr akut und lebensbedrohlich.

Wenn ein erhöhtes Risiko für die Ausbildung solcher Rhythmusstörungen sehr hoch ist oder solche bereits stattgefunden haben und überlebt wurden, muss die Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators (ICD) in Betracht gezogen werden.

Die kardiologischen Kollegen führen die Implantation sehr häufig und erfolgreich durch, wobei die Elektroden über die Schlüsselbeinvene in das Herzgeführt und dort verankert werden.

Nur selten ist diese Technik der Implantation aufgrund der anatomischen Verhältnisse oder im Falle einer Infektionssituation nicht möglich. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit die gewünschten Elektroden im Rahmen einer geplanten Herzoperation oder auch isoliert durch einen ca. 10 cm langen Schnitt unterhalb der linken Brust direkt auf dem Herzmuskel (epimyokardial) zu befestigen.  Diese Techniken ermöglichen bei Patienten, bei denen die Implantation eines Schrittmachers oder eines ICD über den venösen Weg nicht gelungen oder nicht durchführbar war, eine Vermeidung sogenannter „maligner“ lebensbedrohlicher Herzrhythmusstörungen.

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