Die Patienten-Ampel

In unserer Zentralen Notaufnahme behandeln wir Sie so schnell wie möglich. Dafür sorgt unser hoch qualifiziertes Team rund um die Uhr. Allerdings müssen wir sicherstellen, dass die Reihenfolge der Behandlung der medizinischen Notwendigkeit entspricht. 

Bitte beachten Sie, dass der Aufenthalt in der Zentralen Notaufnahme und den dazu gehörenden Wartebereichen nur Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden gestattet ist. Der Aufenthalt Dritter (Besucherinnen und Besucher) ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen gelten nur in besonderen Fällen.

Nutzen Sie als Angehöriger daher nicht den Wartebereich der Notaufnahme, sondern fahren Sie nach Hause! Sie werden informiert, sobald Sie wieder ins JoHo kommen können.

Bei Ihrer Ankunft schätzt deshalb eine speziell ausgebildete Pflegekraft die Dringlichkeit Ihrer Behandlung ein. Mit Hilfe eines "Ampelsystems" (Triage) wird die Behandlungsreihenfolge festgelegt. Diese, nach internationalen Regeln festgelegte Einschätzung, dient dazu, aus einer großen Zahl an Patienten möglichst schnell und sicher diejenigen zu finden, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Erkrankung zuerst behandelt werden müssen. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn wir Patienten mit höherer Dringlichkeit vor Ihnen behandeln. Wenn Sie einige Zeit warten müssen, dann nur deshalb, weil es jemanden gibt, dem es schlechter geht als Ihnen. Selbst bei hohem Patientenaufkommen versuchen wir selbstverständlich, die Wartezeiten so kurz wir möglich zu  halten. Auf der anderen Seite können medizinische Notfälle, auch bei scheinbar niedrigem Patientenaufkommen, sehr zeitintensiv sein und zu langen Wartezeiten führen.

Prinzipiell wird jeder Patient nach der Reihenfolge seines Eintreffens behandelt. Jedoch müssen wir flexibel auf die Zahl schwerkranker Patienten reagieren. Wie lange sich einzelne Wartezeiten gestalten, können wir leider nicht immer voraussagen. Bestimmte Kriterien beeinflussen letztendlich die Reihenfolge einer Behandlung:

  • Art und Schwere der Erkrankung / Verletzung (Dringlichkeitseinstufung)
  • Allgemeinzustand des Patienten
  • Freie Untersuchungskapazitäten
  • Kapazitäten der Diagnostikeinrichtung (Röntgen, Labor, CT, MRT etc.)

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in uns!

Partnerpraxen

Bei Dringlichkeitseinstufung „GRÜN“ oder „BLAU“ kann es auch zu einer Vermittlung an eine unserer Partnerpraxen kommen.

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