Impfpflicht für Personal in Krankenhäusern

Montag, 24.01.2022

Die Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen ist durch die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes bereits im Dezember 2021 durch den Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Bis zum 15.03.2022 müssen nun alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend Impfnachweise vorlegen, ansonsten droht die Aussprache eines Betretungs- oder gar Berufsverbotes durch das zuständige Gesundheitsamt.

HIT RADIO FFH hat dazu mit verschiedenen Kliniken in Hessen gesprochen. Als Vertreter des JoHo Wiesbadens hat Pflegedienstleiter Arne Evers im Interview alle Fragen beantwortet. Wie viele Mitarbeiter sind noch ungeimpft? Droht aufgrund der Impfpflicht eine Kündigungswelle? Und was sind die Meinungen zur Impfpflicht? 

Warum wir im JoHo zurzeit keine Kündigungswelle oder gar einen Zusammenbruch des Gesundheitswesens erwarten lesen Sie hier:

https://www.ffh.de/nachrichten/top-meldungen/detail/294308-berufliche-impfpflicht-das-sagen-kliniken-und-co.html 


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