
Neue Besuchsregelungen ab 02.05.2022
Freitag, 29.04.2022
Besuchsregelung ab 02.05.2022:
Pro Patient*in ist täglich eine Stunde Besuch von einer Person gestattet. Besuch ist ab dem dritten Tag des Klinikaufenthalts möglich.
Besuchszeiten - täglich zwischen 15:00 - 19:00 Uhr, letzter Einlass: 18:00 Uhr.
Für Besucher*innen gilt die Regelung 2G PLUS:
- Geimpft (vollständig geimpft > 14 Tage, mit Nachweis) PLUS aktueller Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) bzw. PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
- Genesen (mit Nachweis) PLUS aktueller Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) bzw. PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Der Testnachweis für Besucher*innen ist bereits am Empfang vorzulegen. Testmöglichkeiten bestehen in der medicum Apotheke, falls kein Testnachweis mitgebracht werden kann.
Ungeimpfte Besucher*innen haben keinen Zutritt!
Für die Intensivstation, die Coronastationen sowie die Notaufnahme gilt ein Besuchsverbot. Ausnahmen sind nur im genehmigten Einzelfall, z.B. in der Sterbebegleitung zugelassen.
Ausnahmeregelungen bestehen in der Palliativmedizin und Geburtshilfe (Geburtsbegleitung durch Partner*in mit tagesaktuellem Schnelltest erlaubt und Besuch durch Partner*in auf der Entbindungsstation 3 Stunden täglich zwischen 15-18 Uhr, 2G-PLUS).
Ausnahmen, die die Besuchszeit betreffen:
- eine Begleitperson pro minderjährigem Kind
- eine Vertrauensperson bei Geburt und für 3 Stunden pro Tag während des stationären Aufenthalts der Mutter
- eine Person zur Unterstützung der Verständigung und Übersetzung
- eine Person, deren Aufenthalt aus medizinischer Sicht sinnvoll und erforderlich ist: z.B. in einmaligen Situationen des menschlichen Lebens, wie etwa bei der Aufklärung über eine schwerwiegende Diagnose, eine besonders belastende Therapie oder zur Begleitung naher Angehöriger im Sterbeprozess
- Betreuer*innen, Seelsorger*innen, Standesbeamt*innen, Rechtsanwält*innen, Notar*innen und Bestatter*innen in ihrer Funktion als solche.
Medizinisch begründete Ausnahmen müssen von den behandelnden Ärzt*innen genehmigt werden.
Zu beachtende Maßnahmen während des Besuchs:
FFP2-Maskenpflicht, Einhaltung der Hygieneregeln, Handdesinfektion, Abstandsregel mind. 1,5 m