Information für Privatversicherte zum Implantateregister

Liebe Patientin, lieber Patient,

bei Ihnen ist ein operativer Eingriff vorgesehen, bei dem ein Implantat eingesetzt werden soll (Brustimplantat, Hüft-oder Knieendoprothese und Aortenklappenendoprothese).

Diese Implantate müssen laut Implantateregistergesetz (IRegG) von den Kliniken an ein zentrales Register gemeldet werden, damit u. a. Probleme früher erkannt und Betroffene schneller informiert werden können. Für Patientinnen und Patienten erhöhen sich so die Sicherheit und die Qualität von Implantaten. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Internet unter:  Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Implantateregister Deutschland

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Dokument.

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