JoHo-Hinweisgebersystem und interne Meldestelle

Die St. Josefs-Hospital Wiesbaden Stiftung und die von ihr getragenen Einrichtungen handeln nach dem Leitmotiv des JoHo-Verbundes: „Einfach gut sein“. Ein wertschätzender sowie professioneller Umgang mit unseren Patientinnen und Patienten, Beschäftigten und Kooperationspartnerinnen und -partnern gehört zu unserem Selbstverständnis. Alle Beschäftigten sind sich der christlichen, am Gemeinnutz orientierten Grundwerte, für die die JoHo-Gemeinschaft einsteht, bewusst. Aus diesen Werten ergibt sich, dass Personen, die auf Missstände aufmerksam machen, geschützt werden und eine konstruktive Fehlerkultur erleben.

Einen wichtigen Baustein einer solchen Fehlerkultur bildet das JoHo-Hinweisgebersystem. Es setzt die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) um. Alle Beschäftigten des JoHo-Verbunds haben die Möglichkeit, Rechtsverstöße aus dem beruflichen Kontext – oder einen entsprechenden Verdacht – vertraulich zu melden. Als Beschäftigte im Sinne des HinSchG gelten dabei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende, Famulantinnen und Famulanten, Trainees, BuFDis, FSJler und FSJlerinnen, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter, leitende Angestellte, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, ehemalige Beschäftigte sowie Bewerberinnen und Bewerber.

Ombudskanzlei und damit „interne Meldestelle“ gemäß HinSchG für die Einrichtungen des JoHo-Verbunds ist die

Kanzlei Traut Rechtsanwälte
Taunusstraße 7
65183 Wiesbaden

Tel.: +49 (0)611 335 455 10
Fax: +49 (0)611 335 455 20
E-Mail: joho-hinweis(at)kanzlei-traut.de

Internet-Adresse: https://kanzlei-traut.com/

Die Ombudskanzlei nimmt Meldungen im Sinne des HinSchG entgegen. Sie stellt sicher, dass die Identität der hinweisgebenden Person geschützt wird und die von ihr übermittelten Informationen, soweit dies von der hinweisgebenden Person gewünscht wird, ohne Preisgabe ihrer Identität weitergegeben werden.

Daneben stehen weiterhin die bereits vor Einführung des HinSchG existierenden Melde- und Konfliktlösungsmöglichkeiten zur Verfügung, insbesondere eine Meldung an den jeweiligen Vorgesetzten oder an das Qualitäts- und Risikomanagement, ein Gespräch mit der Mitarbeitervertretung oder einem der Beauftragten für den jeweiligen Sachbereich.

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