Der Qualitätsbericht nach §137

Um die Qualität eines Krankenhauses für Patienten, Kostenträger und Zuweiser transparent zu machen, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass alle Kliniken in Deutschland jährlich einen Qualitätsbericht veröffentlichen müssen. Der Qualitätsbericht enthält die Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses sowie Angaben zur Qualitätssicherung.

Nachdem wir viele Jahre an dieser Stelle unsere Qualitätsberichte in Form von pdf-Dateien eingestellt hatten, haben wir uns dazu entschlossen, Ihnen Empfehlungen zu Internet-Portalen zu geben, in denen unser jeweils aktueller Qualitätsbericht veröffentlicht ist. Warum stellen wir keine pdf-Datei mehr an dieser Stelle ein? Im Laufe der Jahre wurden die Qualitätsberichte auf Veranlassung des Gesetzgebers immer umfangreicher. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine Vielzahl von Informationen erhalten. Der Nachteil ist, dass dadurch die Berichte sehr umfangreich wurden. In einem zusammenhängenden Dokument, wie wir es in den vergangenen Jahren erstellt hatten, wird die gezielte Suche nach Inhalten erschwert.

Warum empfehlen wir Internetportale?
Alle Krankenhäuser müssen ihre Qualitätsberichte in Form von xml-Dateien an eine zentrale Datenerfassungsstelle liefern. Diese Dateien werden von verschiedenen Internetportalen genutzt, um in einer jeweils eigenen Darstellungsform die Inhalte der Berichte im Internet abzubilden. Auf der Seite „Referenzdatenbank zu den maschinenverwertbaren Qualitätsberichten der Krankenhäuser“ des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie Informationen dazu. Von dort können Sie auch eine pdf-Version des Qualitätsberichtes jedes Krankenhauses in Deutschland herunterladen:

Qualitätsbericht: Gemeinsamer Bundesausschuss

Wir haben für Sie eine Auswahl von Internetportalen zusammengestellt, die unseren Qualitätsbericht in sehr übersichtlicher Weise darstellen:

BKK  Klinikfinder

 

Privat Krankenversicherte finden Informationen zu Wahlleistungen und Preisen unter:

derprivatpatient.de

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