Welche Schritte sind notwendig, um Leistungen der SAPV in Anspruch zu nehmen?

Setzen Sie sich zunächst mit Hausärzt*in, Onkolog*in oder einer bzw. einem anderen niedergelassenen Fachärzt*in in Verbindung. Diese stellen dann eine entsprechende Verordnung (Formular 63) für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) aus.

Sollte ein Krankenhaus die SAPV empfehlen, kann auch der / die Klinikärzt*in die entsprechende Verordnung mit einer Laufzeit von 7 Tagen ausstellen. Notwendige Folgeverordnungen erfolgen dann über Ihre/n Haus- / Fachärzt*in. Diese Folgeverordnungen werden von unserem Sekretariat automatisch fortlaufend eingeholt.

Ohne ärztliches Einverständnis – ausgedrückt in dieser Verordnung - dürfen wir nicht tätig werden.

Sobald Ihnen die Verordnung vorliegt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf Tel.: 0611 177 3835.

Zeitnah vereinbaren wir dann einen persönlichen Termin zu einem Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Bei bestehender Indikation und mit Ihrem Einverständnis kann die Behandlung durch unser Team nahtlos erfolgen.

Wenn Sie einen Bedarf innerhalb der nächsten Monate vermuten, empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um uns z.B. im Rahmen eines Beratungsgesprächs besser kennenzulernen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zum oben genannten Prozedere zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch unter Tel.: 0611 177 3835

Kosten

Die Kosten für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Private Krankenkassen bezahlen in den allermeisten Fällen die Leistungen der SAPV.

Für Privatversicherte werden keine Zuschläge erhoben, es gelten die Sätze der gesetzlichen Ersatz- und Betriebskrankenkassen.

Wir empfehlen die direkte Nachfrage bei Ihrer privaten Krankenkasse bzgl. der Kostenübernahme.

Für ärztliche Kolleg*innen:

Bitte füllen Sie unser Anmeldeformular aus und faxen dieses an 0611 177 3832, wir melden uns zeitnah unter der von Ihnen angegebenen Rückrufnummer. Gerne stellen wir Ihnen auch eine Ausfüllhilfe für das Formular 63 zur Verfügung.

Vielen Dank!

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